
"Kfz-Schiedsstelle kommt sehr hohe Befriedungsfunktion zu"
Kfz-Schiedsstelle zieht Bilanz: 158 Fälle im Jahr 2009 anhängig
18.08.2010
GIESSEN (eil). Es gibt sicher nur sehr wenige Menschen, die gerne vor Gericht ziehen, sei es als Kläger oder, noch seltener, als Beklagter. Um Betroffenen diesen meist unerfreulichen Weg und vor allem auch Kosten zu ersparen, bietet das deutsche Kraftfahrzeuggewerbe seit 40 Jahren mit ihren Kfz-Schiedsstellen einen wirksamen Beitrag zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Autofahrern und Kfz-Betrieben an, wenn es wegen Autoreparaturen und Gebrauchtwagenkauf zu Problemen kommt.
Dabei kann es um strittige Summen von zehn Euro bis hin zum gesamten Kaufpreis eines Autos gehen, wobei die Schiedsstelle nur Fälle zur Verhandlung annimmt, die Fahrzeuge mit einem Gewicht unter 2,8 Tonnen betreffen. Die fünf Mitglieder der bei der Kreishandwerkerschaft Gießen in der Goethestraße angesiedelten Kfz-Schiedsstelle für den Bereich der Innung für das das Kraftfahrzeuggewerbe Oberhessen - hierzu zählen die Landkreise Gießen, Vogelsberg und Wetterau - stellten gestern ihre Tätigkeit vor.
Einblicke in ihre Arbeit gewährten Assessor Björn Hendrischke, Jurist und stellvertretender Haupgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Gießen als Vorsitzender der Schiedskommission, und die Mitglieder Hubertus Knöpp aus Hüttenberg (vom AvD), Dieter Philipp aus Bad Homburg (vom ADAC), Diplom-Ingenieur Thomas Grimmel (Gießen) als Kraftfahrzeugsachverständiger sowie Hans Joachim Beranek (Bad Nauheim), stellvertretender Vorsitzender der Kfz-Innung Oberhessen, die derzeit 363 Mitgliedsbetriebe zählt.
Bundesweit gibt es 130 Kfz-Schiedsstellen, in Hessen sind es zehn, jene in Gießen existiert seit 1985.
Wie bedeutend und wichtig die Arbeit der Schiedsstellen ist, zeigt die Tatsache, dass deren Schiedssprüche von allen Meisterbetrieben der Kfz-Innungen deutschlandweit als verbindlich anerkannt werden. Und in neun von zehn Fällen gelinge es der Schiedsstelle, so deren fünf Gießener Mitglieder, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen und auch das gegenseitige Vertrauen wieder herzustellen.
„Und genau das ist unser Ziel“, sagt Dieter Philipp, der ebenso wie sein Kollege Knöpp seit mehr als 30 Jahren in den mit Fachleuten besetzten Schiedsstellen, unter anderem auch in Gießen, beratend, schlichtend und letztlich entscheidend tätig ist. Dabei sollen die Fälle, in denen es immer um Geld geht, in spätestens drei bis vier Monaten entscheiden sein.
2009 waren bei der Kfz-Schiedsstelle in Gießen 158 Fälle anhängig, 101 Mal waren der Bereich Werkstatt und 57 Mal der Gebrauchtwagensektor betroffen.
Auch hier konnten in neu von zehn Fällen die Verfahren geschlichtet und somit ein Gerichtsverfahren vermieden werden. Überwiegend sind es die Kunden von Kfz-Werkstatt oder Kfz-Handel, die die Schiedsstelle anrufen. „Nicht selten sogar im Einverständnis mit der Werkstatt, weil auch diese in strittigen Fällen auf den Schiedsstellenspruch vertraut“, merkte Hans-Joachim Beranek an.
Insgesamt sei dies ein Verfahren, das sich zu einer „Erfolgsgeschichte“ für Autofahrer, Werkstätten und Gebrauchtwagenhändler entwickelt habe. Es zeichne sich durch eine „außerordentlich hohe Befriedungsfunktion“ aus und entlaste damit die Justiz in erheblichem Umfang, so das Fazit nicht nur der Gießener Kfz-Schiedsstellenmitglieder.
Quelle: Gießener Anzeiger vom 18.08.2010
Konflikte nervenschonend im Gespräch beilegen
40 Jahre deutsche Kfz-Schiedsgerichte – Streitschlichtung zwischen Pkw-Fahrern und Betrieben im Haus des Handwerks
Gießen (dag). „Der Gebrauchtwagen hat Mängel, die nicht ausgewiesen worden sind!“, „Die Rechnung ist zu teuer!“ und „Bei der Reparatur sind zusätzliche Schäden entstanden!“, beklagen die Verbraucher. Die Arbeiten seien ausgeführt worden, wie besprochen, behaupten hingegen die Werkstätte. Gründe für solche Konflikte zwischen Kunden und Kfz-Betrieben gibt es viele. Bei einem gerichtlichen Vorgehen strapazieren oftmals hohe Kosten und langwierige Verfahren die Nerven beider Parteien. Eine nervenschonendere Alternative bieten die Kfz-Schiedsstellen. Anlässlich des 40-jährigen Bestehens der deutschen Schiedsgerichte stellte sich die Schiedsstelle der Kfz-Innung Oberhessen mit Sitz in der Goethestraße vor.
„Die ersten Kfz-Schiedsstellen sind 1970 in Hamburg und in München eingerichtet worden“, berichtet der Jurist Björn Hendrischke, der Vorsitzende des Schiedsgerichts der Kfz-Innung Oberhessen, in den Räumen des Haus des Handwerks. Seit der Eröffnung der Schiedsstelle im Jahr 1985 werden hier Streitfälle zwischen Pkw-Besitzern und Kfz-Betrieben geschlichtet, bei denen es um Autoreparaturen und Gebrauchtwagenkauf geht.
Das große Ziel des Schiedsgerichts ist es dabei, den Konflikt im Rahmen eines Gespräches gütlich beizulegen. „Deshalb geben wir beiden Seiten die Möglichkeit, den Sachverhalt aus ihrer Perspektive darzustellen“, betont Hendrischke. In 85% aller Fälle komme es so zu einer gütlichen Einigung. „Der größte Erfolg für uns ist, wenn die Parteien hier herausgehen und sich die Hand geben“ findet Dieter Philipp, der den ADAC in der Schiedsstelle vertritt. Damit das gelingen kann, werden in der Schiedskommission sowohl die Rechte und Interessen der Verbraucher als auch die der Kfz-Betriebe ausgiebig berücksichtigt.
Dies spiegelt sich auch in der Zusammensetzung der fünfköpfigen Gießener Kommission wieder. Diese weist mit Hubertus Knöpp vom AvD und Dieter Philipp vom ADAC zwei Verbrauchervertreter auf. Dipl.-Ing. Thomas Grimmel soll als Sachverständiger Neutralität gewährleisten. Hans Joachim Beranek ist schließlich als stellvertretender Obermeister der Kraftfahrzeuginnung Oberhessen für die Rechte der Kfz-Betriebe zuständig. „Die meisten Probleme entstehen dann, wenn man dem Kunden die Rechnung in die Hand drückt“, weiß er und fügt hinzu: „Wir sind dafür da, das Verhältnis von Kunde und Werkstatt wieder aufzubauen.“
Bei der Beratung und Schlichtung stehen dabei technische Aspekte im Vordergrund. So wird beispielsweise überprüft, ob eine Reparatur ordnungsgemäß durchgeführt worden ist oder es wird einem Verbraucher ein komplizierter technischer Sachverhalt erklärt. Konflikte entstünden nämlich besonders oft in Bereichen, die sich der Autofahrer technisch nicht vorstellen könne, so Phillipp. Er empfiehlt verärgerten Kunden, zunächst den direkten Kontakt zu suchen. Dies werde von den Betrieben positiver aufgenommen, als ein Brief vom Schiedsgericht oder vom Anwalt. „Wenn das nicht gelingt, dann hat man immer noch die Möglichkeit, das über die Schiedsstelle zu klären.“ Innerhalb weniger Wochen oder Monate erhalte man so eine Entscheidung. – Damit das Schiedsgericht tätig werden kann, muss die Reparatur bzw. der Gebrauchtwagenverkauf von einem Betrieb mit blauweißen Meisterschild der Kfz-Innung durchgeführt worden sein. „Diese Kfz-Betriebe erkennen den Schiedsspruch als verbindlich an“, sagte der Jurist Hendrischke. „Die Verbraucher können den Schiedsspruch aber noch gerichtlich überprüfen lassen“.
Quelle: Gießener Allgemeine vom 18.08.2010







